Pressemitteilungen
12. 11. 2004
STADLER: Keine Ausweitung der BKA-Befugnisse
BERLIN. Zur aktuellen Diskussion um die "Sicherheitsarchitektur" erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:
Die Einführung einer Kompetenz des Bundeskriminalamts für "Vorfeldermittlungen" - wie sie Bundesinnenminister Otto Schily propagiert - wäre ein Verstoß gegen bewährte Grundsätze des deutschen Polizeirechts und wird daher von der FDP abgelehnt. Es muß möglich sein, die Bedrohungen der inneren Sicherheit abzuwehren und gleichzeitig die gewachsenen rechtsstaatlichen Strukturen zu bewahren. Die Landeskriminalämter leisten beste Arbeit. Notwendig ist ein besserer Informationsaustausch mit den Polizeibehörden des Bundes. Dagegen kommt ein Weisungsrecht des BKA gegenüber den Landeskriminalämtern nicht in Frage. Polizeihandeln setzt die Abwehr oder Verfolgung konkreter Straftaten voraus. "Vorfeldermittlungen" bergen die Gefahr in sich, dass ohne klare Abgrenzungskriterien Eingrife in die Bürgerrechte erfolgen.
Deshalb hat der Bundestag schon bei den Beratungen zum
Anti-Terrorismusgesetz "Schily II" nach dem 11. September 2001
Vorfeldkompetenzen des BKA abgelehnt. Es besteht kein Anlass, von der
damaligen Entscheidung des Parlaments jetzt abzuweichen.
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52388
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